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ÖEK und FWP St. Peter-Freienstein genehmigt

Genehmigung des Örtlichen Entwicklungs­konzepts und des Flächen­widmungs­planes 4.0 der Markt­gemeinde St. Peter-Freienstein

Im Auftrag der Markt­gemeinde St. Peter – Freienstein haben wir an der Neu­erstellung des Örtlichen Entwicklungs­konzeptes und des Flächenwidmungs­planes für die Gemeinde gearbeitet. Die Planungs­dokumente wurden im Mai 2024 von der Gemeinde be­schlossen und soll die weitere zukünftige Ent­wicklung der Gemeinde be­rück­sichtigen. Bei der Be­arbeitung wurde ein besonderer Schwer­punkt auf die Vor­gaben der Gefahren­zonen­planung und die Aus­weisung von Eignungs­zonen für PV- Freiflächen­anlagen im Gemeinde­gebiet gelegt.