ÖEK und FWP St. Peter-Freienstein genehmigt
Genehmigung des Örtlichen Entwicklungskonzepts und des Flächenwidmungsplanes 4.0 der Marktgemeinde St. Peter-Freienstein
Im Auftrag der Marktgemeinde St. Peter – Freienstein haben wir an der Neuerstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes für die Gemeinde gearbeitet. Die Planungsdokumente wurden im Mai 2024 von der Gemeinde beschlossen und soll die weitere zukünftige Entwicklung der Gemeinde berücksichtigen. Bei der Bearbeitung wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Vorgaben der Gefahrenzonenplanung und die Ausweisung von Eignungszonen für PV- Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet gelegt.