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Die hohen Anforderungen an Umweltstandards für Projekte, Pläne und Programme sichern eine lebenswerte Umwelt für diese und die nachfolgenden Generationen.

Elementare Bestandteile der Umweltprüfung sind die Umwelterklärung und das Gutachten. Hier sind wir in den Fachbereichen Raumplanung und Raumordnung, Orts- und Landschaftsbild, Freizeit- und Erholung, sowie Sach- und Kulturgüter tätig.

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Die Umweltverträglichkeitserklärung und das Umweltverträglichkeitsgutachten sind Kernstücke im UVP-Verfahren. Wir erarbeiten im interdisziplinären Team Umweltverträglichkeitserklärungen und -gutachten für private und öffentliche Auftraggeber, insbesondere im technischen Infrastrukturbereich, wie beispielsweise für Kraftwerke, Straßenbau, etc. Wir sind dabei sowohl als Fachbeitragsersteller für Projektwerber, als auch als Gutachter auf Behördenseite tätig.

Neben projektbezogenen UVP-Verfahren spielt auch die strategische Umweltprüfung von Plänen und Programmen, zusammen mit der Raumordnung,  eine immer größere Rolle. Unsere Stärken liegen hier in der gemeinsamen Erarbeitung und Abstimmung von Umweltprüfung und Raumordnungsverfahren.